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   FG Berlin-Brandenburg, 05.02.2013 - 8 K 8140/09   

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https://dejure.org/2013,13724
FG Berlin-Brandenburg, 05.02.2013 - 8 K 8140/09 (https://dejure.org/2013,13724)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.02.2013 - 8 K 8140/09 (https://dejure.org/2013,13724)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - 8 K 8140/09 (https://dejure.org/2013,13724)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Änderungsrahmens nach § 4 Abs. 2 S. 2 EStG Zeitpunkt der Aktivierung der Ansprüche auf Investitionszulage Keine passive Rechnungsabgrenzung von Investitionszulage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bemessung des Änderungsrahmens nach § 4 Abs. 2 S. 2 EStG - Zeitpunkt der Aktivierung der Ansprüche auf Investitionszulage - Keine passive Rechnungsabgrenzung von Investitionszulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Bemessung des Änderungsrahmens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.11.2000 - I R 10/98

    Aktivierung von Forderungen - gewerbliche Tierzucht bei Kapitalgesellschaften

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.02.2013 - 8 K 8140/09
    Das gilt auch für Forderungen, deren Aktivierung zu einem Gewinnausweis führt (vgl. BFH, Urteil vom 08.11.2000 I R 10/98, BStBl II 2001, 349 ).

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn eine Forderung am Abschlussstichtag entweder rechtlich bereits entstanden ist oder die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann (BFH, Urteil vom 08.11.2000 aaO m. w. N.).

  • BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99

    Keine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.02.2013 - 8 K 8140/09
    Der steuerrechtliche Begriff Wirtschaftsgut stimmt inhaltlich mit dem handelsrechtlichen Begriff Vermögensgegenstand überein; das gilt insbesondere für die Anwendung des Grundsatzes der Einzelbewertung, des Realisationsprinzips, des Stichtagsprinzips und des Vorsichtsprinzips (vgl. BFH Großer Senat, Beschluss vom 07.08.2000 GrS 2/99, BStBl II 2000, 632 unter C II 2).
  • BFH, 22.06.2011 - I R 7/10

    Rechnungsabgrenzung bei vom Darlehensnehmer zu zahlendem "Bearbeitungsentgelt" -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.02.2013 - 8 K 8140/09
    Deshalb kann auch der Empfang von Subventionen zu einer passiven Rechnungsabgrenzung führen, sofern das vom Subventionsempfänger erwartete Verhalten wirtschaftlich als Gegenleistung für die Subvention aufgefasst werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 2011 I R 7/10, BStBl. II 2011, 870 mit Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • BFH, 07.03.2007 - I R 18/06

    Vorfälligkeitsentschädigung als passiver Rechnungsabgrenzungsposten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.02.2013 - 8 K 8140/09
    Dies setzt eine zumindest qualitativ gleich bleibende Dauerverpflichtung voraus (BFH-Urteil vom 7. März 2007 I R 18/06, BStBl II 2007, 697 ).
  • BFH, 23.02.2005 - I R 9/04

    Aufhebung von Schuldverhältnissen mit bestimmter Laufzeit gegen Entschädigung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.02.2013 - 8 K 8140/09
    Der Anwendungsbereich der Rechnungsabgrenzung betrifft in erster Linie typische Vorleistungen eines Vertragspartners im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages i.S. der §§ 320 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches , er ist jedoch nicht auf synallagmatisch schuldrechtliche Leistungen beschränkt (BFH-Urteil vom 23. Februar 2005 I R 9/04, BStBl II 2005, 481 ).
  • BFH, 27.09.2006 - IV R 7/06

    Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung gemäß § 4 Abs. 2

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.02.2013 - 8 K 8140/09
    Eine darüber hinausgehende Bilanzänderung ist unzulässig (BFH, Urteil vom 27.9.2006 IV R 7/06, BFH/NV 2007, 326 ).
  • BFH, 05.10.2007 - IV B 125/06

    Zusammenhang Bilanzänderung mit Bilanzberichtigung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.02.2013 - 8 K 8140/09
    Soweit der BFH ausführt, für die Änderungsbefugnis sei an die gewinnwirksame Änderung der Bilanzposten und damit an die zutreffenden Schlussbilanzwerte anzuknüpfen (BFH, Beschluss vom 5. Oktober 2007 IV B 125/06, BFH/NV 2008, 353 mwN), versteht der Senat die Entscheidung des BFH dahin gehend, dass sich die Änderungsbefugnis dem Grunde nach aus einem Vergleich der Schlussbilanzwerte der unrichtigen Schlussbilanz und den Schlussbilanzwerten der berichtigten Bilanz ergibt.
  • BFH, 27.05.2020 - XI R 8/18

    Zulässigkeit und Umfang einer Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG);

    Das FG gab der Klage im ersten Rechtsgang mit Urteil vom 05.02.2013 - 8 K 8140/09 teilweise statt; die Bilanzänderung durch Vornahme von Sonderabschreibungen sei zuzulassen, allerdings auch der Anspruch auf Investitionszulage in den Streitjahren anzusetzen.
  • BFH, 16.09.2015 - I R 20/13

    Unbestimmter Urteilstenor - Ausübung eines Sonderabschreibungsrechts

    Auf die Revisionen der Beteiligten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Februar 2013  8 K 8140/09 aufgehoben.

    Die wegen beider Streitpunkte erhobene Klage hatte teilweise Erfolg (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Februar 2013  8 K 8140/09, Neue Wirtschafts-Briefe Unternehmensteuern und Bilanzen 2013, 747).

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